- Jahrgang 1952
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- 1977: 1. Juristisches Staatsexamen
- 1977 – 1979: Referendariat
- 1980 : 2. Staatsexamen
- 1981: Zulassung als Rechtsanwältin
- 1989: Promotion an der Ludwig-Maximilian-Universität München auf dem Fachgebiet des Familienrechts
- 1993: Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Back/Kaufbeuren
- 1998: Erwerb der Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht
- 2007: Erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Erbrecht
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Opferschutz
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Margit Krapf betreut Sie insbesondere in den folgenden Bereichen: